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Antrag auf Förderung

Mit den folgenden Formularen können DKM oder Leuchtturmmusiker einen Antrag auf Förderung beim Fachbereich Kirchenmusik stellen. Auch DCV-Mitgliedschöre können eine Förderung beantragen.

Förderung für DKM und Leuchtturmmusiker(innen)

Förderanträge für das Folgejahr sind bis zum 30.11.  bei Frau Schonlau einzureichen.

Es ist zu beachten, dass die Stelleninhaber der vom Erzbistum Paderborn subventionierten Stellen (DKM, Leuchtturmstellen) nicht zusätzlich freiberuflich gefördert werden dürfen und generell von einer Förderung ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass mit den Fördermitteln keine benachbarten Leuchtturmmusiker oder DKM vergütet werden können. Wenn diese Regel übertreten wird, wird die Förderung ausgesetzt.

Die Anträge können online bei ursula.schonlau@erzbistum-paderborn.de eingereicht werden. Rückfragen an Frau Schonlau unter 05251-125-1654.

Antrag Förderung

Verwendungsnachweis

Antrag Schulungsmaßnahme

Richtlinien

Design des Erzbistums (Copyshop)

Designvorschläge und Logos (externe Seite)

Förderung für Chöre

Finanzielle Förderung durch den Fachbereich Kirchenmusik

Der Fachbereich Kirchenmusik des Erzbistums Paderborn stellt Chören in katholischer Trägerschaft finanzielle Mittel für die Aufführung geistlicher Musik in Liturgie und Konzert zur Verfügung. Förderberechtigt sind alle Chöre, die in katholischer Trägerschaft des Erzbistums Paderborn stehen.

1. Fördergegenstand

Der Fachbereich beteiligt sich an den nachweislich entstandenen Kosten für:

  • Instrumentalisten und Gesangssolisten bei Liturgischen Aufführungen (Messe, Vesper, Hochamt), Konzerten mit geistlicher Musik und anderen öffentlichen Präsentationen geistlicher Musik, soweit diese nicht bereits durch andere Zuschüsse oder Einnahmen abgedeckt sind.
  • Probentage mit einer Förderung von 8,00 € pro Person und pro Nacht, maximal 500,00 € pro Jahr und pro Anstellungsträger.

2. Höhe der Förderung

  • Für Veranstaltungen können 50 % der verbleibenden Restkosten, höchstens jedoch 500,00 € pro Jahr und Anstellungsträger, übernommen werden.

  • Für Probentage wird die Förderung pauschal mit 8,00 € pro Person und pro Nacht gewährt, ebenfalls maximal 500,00 € pro Jahr und pro Anstellungsträger.

3. Antragstellung

  • Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor der geplanten Aufführung formlos per E-Mail an kirchenmusik@erzbistum-paderborn.de zu richten.

  • Die Antragstellung muss eine Aufstellung der vorgesehenen Kosten für Veranstaltung und/oder Probentage sowie eine detaillierte Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben enthalten.

4. Entscheidung und Auszahlung

  • Über die Gewährung des Zuschusses entscheidet der Leiter des Fachbereichs Kirchenmusik. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung (Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben) sowie den entsprechenden Belegen. Diese können eingescannt per E-Mail oder postalisch an den Fachbereich Kirchenmusik gesendet werden.