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Klangraum Kirche
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© Rüdiger Rebmann/Shotshop.com

Fortbildungen

Hier finden sich alle öffentlichen Ausbildungs- und Fortbildungstermine.
25.03.2024 15:00 – 27.03.2024
Liborianum An den Kapuzinern 5-7 33098 Paderborn

Musik im Raum der Kirche heute – Symposium

Wie klingt die aktuelle Neue Musik der Kirche heute? Welcher Klang, welche Gesänge drücken den Glauben aus? Diese Fragen sollen auf dem Symposium diskutiert werden.
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27.04.2024 16:00
St. Marien Schwerte Haselackstr. 22 58239 Schwerte

Musikalische Gestaltung von Wortgottesfeiern – ein Angebot für Wortgottesfeierleiter*innen

- Auswahl passender Lieder und Gesänge - Vielfältigkeit der musikalischen Gestaltung - Was tun ohne Organist*in? Entdecken eigener Möglichkeiten und Kreativität für die musikalische Gestaltung - Was bedeutet Musik im Gottesdienst?
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04.05.2024 10:00
St. Vitus Erlinghausen Marsberger Straße 2 34431 Marsberg-Erlinghausen

Die historische Orgel von Otto Kratochwil (1922) in Erlinghausen

Vorstellung der romantischen Orgel nach ihrer Restaurierung
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11.05.2024 10:00
St. Marien Witten Marienplatz 1 58455 Witten

FORTBILDUNG ORGELIMPROVISATION

Orgelimprovisation in Gottesdienst und Konzert
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01.06.2024 10:00
St.-Paulus-Kirche Kamen Kirchplatz 1 59174 Kamen

Seminartag „Orgelimprovisation mit Pfiff“

Vorspielmodelle für die gottesdienstliche Praxis
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15.06.2024 10:00

“SINGT UNSERM GOTT, JA SINGT IHM!”– KANTORENSCHULUNG

Praktische Übung, Stimmbildung, Psalmmodelle und -improvisationen, außerdem Überblick über Liedrepertoire für die Gottesdienstpraxis
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15.06.2024 10:00
Dom zu Minden Großer Domhof 32423 Minden

Seminartag „Liturgisches Orgelspiel“

Vorspiele - Intonationen - Gemeindebegleitung // Vorstellung und Besichtigung der Domorgel
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06.07.2024 17:00
St. Marien Schwerte Haselackstr. 22 58239 Schwerte

Liturgisches Orgelspiel

- Registrierung/Auswahl von Klängen als Inspirationsquelle - Registrierung zur Begleitung in Kombination mit verschiedenen Begleitungsformen - Registrierung in der Dramaturgie des Gottesdienstes
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31.08.2024 10:00

“SINGT UNSERM GOTT, JA SINGT IHM!”– KANTORENSCHULUNG

Praktische Übung, Stimmbildung, Psalmmodelle und -improvisationen, außerdem Überblick über Liedrepertoire für die Gottesdienstpraxis
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31.08.2024 10:00
Kreuzkirche Herne Europaplatz 2 44623 Herne

Seminartag „Die wunderbare Welt der Akkorde“

Fortbildung für Organisten
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Regularien für Fortbildungsveranstaltungen des Fachbereichs Kirchenmusik

I. Geltungsbereich, Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Fachbereichs Kirchenmusik im
Erzbistums Paderborn (KdÖR)
vertreten durch den Generalvikar,
Domplatz 3,
33098 Paderborn
(auch: Veranstalter).
Sie bilden den vertraglichen Rahmen für die Zusammenarbeit der Bildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn
mit einem Teilnehmenden einer Veranstaltung.
2. Veranstaltungen, zu denen Dritte als alleinige Veranstalter in die Räumlichkeiten der Bildungshäuser und Akademien
einladen, sind nicht Veranstaltungen der Bildungshäuser und Akademien. Insoweit treten die Bildungshäuser und Akademien
lediglich als Vermittler auf.
3. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen oder Kündigungen) bedürfen, sofern sich aus diesen AGB nicht etwas
anderes ergibt, der Textform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login auf der
Homepage des Bildungshauses/der Akademie). Eine strengere Form als bei Vertragsschluss verwendet, wird nicht gefordert.
Erklärungen der Bildungshäuser und Akademien genügen der Textform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung
verwendet wird.
II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1. Die Anmeldung (Vertragsangebot) soll, soweit in der Veröffentlichung nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt benannt ist,
spätestens bis 10 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung erfolgen. Anmeldungen werden grundsätzlich in der
Reihenfolge ihres Zugangs berücksichtigt. Anmeldungen sind auch telefonisch möglich. Auch dabei kommt ein Vertrag im Sinne
von II. 3 zustande.
2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Teilnahmebedingungen einschließlich dieser AGB verbindlich an und
verpflichtet sich zur Zahlung des Veranstaltungsbeitrags. Der Teilnehmende beachtet die Hausordnung.
3. Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite zu Stande: Der Teilnehmende kann den Bestellprozess für die
Dienstleistung zunächst unverbindlich einleiten und seine Eingaben vor dem Absenden mittels der üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigieren. Durch Anklicken des den Bestellprozess abschließenden Bestellbuttons gibt der Teilnehmende
eine verbindliche Anmeldung für die gewählte Veranstaltung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Anmeldung erfolgt
unmittelbar nach dem Absenden.
Der Veranstalter kann das Angebot annehmen, indem er
• dem Teilnehmenden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E-Mail),
wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Teilnehmenden maßgeblich ist,
•mit der Durchführung der Dienstleistung beginnt,
•den Teilnehmenden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert bzw. die Vergütung per Lastschrift einzieht.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Teilnehmenden.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der
vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.
4. Ein Vertrag kommt folgendermaßen über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande: Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder
Telefon erklärt der Teilnehmende unverbindlich sein Vertragsinteresse oder verbindlich sein Vertragsangebot.
4.1. Vertragsinteresse
Die Anmeldung des Teilnehmenden durch die in Ziffer 4. genannten Mittel stellt ein unverbindliches Angebot des
Teilnehmenden an den Veranstalter zum Abschluss eines Vertrages über die in der Anmeldung beschriebene Veranstaltung
dar. Nach Eingang der Bestellung übermittelt der Veranstalter dem Teilnehmenden nach Ermessen eine Nachricht, die den

Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung) und die AGB enthält. Diese
Bestellbestätigung stellt ein verbindliches Angebot an den Teilnehmenden dar. Die Annahme wird durch den Teilnehmenden
entweder ausdrücklich per Mail oder Fax erklärt oder erfolgt spätestens mit Bezahlung der Dienstleistung innerhalb von 3 Tagen
ab Zugang des Angebots. Das von dem Veranstalter unterbreitete Angebot besteht ab Zugang beim Teilnehmenden für eine
Dauer von 3 Tagen.
4.2. Vertragsangebot
Der Teilnehmenden kann in seiner Bestellung auch ausdrücklich verbindlich sein Vertragsangebot erklären. Der Veranstalter
wird dem Teilnehmenden eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung übermitteln. Die Annahme ist durch den Veranstalter
entweder innerhalb von zwei Tagen ausdrücklich erklärt oder erfolgt mit Zahlungsaufforderung wie unter Ziffer 3 erwähnt.
5. Der Vertragstext wird vom Veranstalter nicht gespeichert.
6. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten grundsätzlich nur zwischen dem Träger des Bildungshauses / der Akademie und
der anmeldenden Person (Teilnehmenden).
III. Veranstaltungsbeiträge, Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung einzeln ausgewiesenen Veranstaltungsbeiträge. Darüber, welche Leistungen in
dem Veranstaltungsbeitrag enthalten sind, informiert die jeweilige Veranstaltungsbeschreibung. Nicht beanspruchte Leistungen
werden nicht erstattet.
2. Die Veranstaltungsbeiträge werden mit Vertragsschluss ohne jeden Abzug fällig. Sie können nach Rechnungsstellung mittels
Überweisung oder im Lastschriftenverfahren beglichen werden. Für die Anmeldung über die Webseite ist das
Lastschriftverfahren als Zahlungsmöglichkeit maßgeblich. Für Lastschrifteinzüge, die wegen fehlerhafter Bankverbindung,
mangelnder Deckung des Kontos oder unrechtmäßigem Widerspruch nicht eingelöst werden können, trägt der Teilnehmende
die entstandenen Bankgebühren.
3. Rechnungen des Bildungshauses / der Akademie ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne
Abzug zahlbar.
4. Bei verspäteter Zahlung kann eine Mahngebühr von bis zu 5,00 EUR erhoben werden.
5. Für Exkursionen oder Studienreisen gelten ggf. besondere Bedingungen, die den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen
bzw. bei dem Bildungshaus / der Akademie zu erfragen sind.
6. Das Bildungshaus/die Akademie hält eine begrenzte Zahl von kostenfreien Parkplätzen bereit. Ein Anspruch der Kundschaft
auf einen Parkplatz oder die Reservierung von Stellplätzen besteht nicht. Eine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von
Fahrzeugen wird vom Bildungshaus / der Akademie nicht übernommen.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Teilnehmende darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ansonsten kann ein Beitrag
zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden (Korkgeld).
IV. Ermäßigung und Zuschüsse
1. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht anders ausgewiesen, gewähren wir Schülerinnen und Schülern, in
Erstausbildung Stehenden (bis zum 30. Lebensjahr), Studierenden (bis zum 35. Lebensjahr),
Bundesfreiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfangenden auf Nachweis eine Ermäßigung von 20 %
der Veranstaltungsgebühr bei nicht zielgruppenrelevanten Veranstaltungen. Studienreisen und Sonderveranstaltungen sind von
dieser Gebührenermäßigung ausgenommen.
2. Für die berufliche Weiterbildung von Dritten gewährte Zuschüsse (z. B. europäische und staatliche Zuschüsse in Form von
Bildungsschecks, Bildungsprämien und Bildungsgutscheinen) müssen, soweit Sie für eine Maßnahme des Veranstalters genutzt
werden sollen, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vom Teilnehmende mit der Anmeldung zur Weiterbildung eingereicht
werden. Der Teilnehmende erhält daraufhin eine Ermäßigung der Teilnahme- und Prüfungsentgelte unter Berücksichtigung der
jeweiligen Förderbestimmungen.
V. Dienstbefreiung und Bildungsurlaub
Die Bildungshäuser und Akademien des Erzbistums Paderborn sind nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) des Landes
Nordrhein-Westfalen anerkannt und gefördert. Sie sind zudem anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. November 1984, geändert durch
Gesetz vom 9. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 887), in Kraft getreten am 18. Dezember 2014.

Die im Programm bzw. in den Veranstaltungsausschreibungen entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen können als
Bildungsurlaub gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) genutzt werden.
VI. Rücktritt des Teilnehmenden
1. Rücktrittsrecht bei Reiseveranstaltungen iSd. § 651 a BGB
Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Das Bildungshaus / die Akademie verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit die teilnehmende Person vor Reisebeginn
den Rücktritt erklärt oder die Reise nicht antritt. Im Falle des Rücktritts oder Nichtantritts der Reise kann das Bildungshaus / die
Akademie eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt. Die Entschädigung bemisst sich nach der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu
erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung sowie dem Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und
Reisebeginn. Die Entschädigung kann pauschal wie folgt berechnet werden: ab dem 14. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt: 50 %
des Reisepreises, ab dem 2. vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises. Der teilnehmenden Person steht der Nachweis darüber
offen, dass dem Bildungshaus / der Akademie ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die geforderte
Pauschale entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
2. Rücktrittsrecht bei Veranstaltungen, die keine Reiseveranstaltung iSd. 651 a BGB sind.
a) Tritt der Teilnehmenden bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, kann seitens des
Bildungshauses/der Akademie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,– € in Rechnung gestellt werden. Tritt er in der Zeit
vom 13. Tag bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurück, sind vom Teilnehmenden 80 % des Veranstaltungsbeitrages als
Stornierungskosten zu tragen. Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme
ist der volle Veranstaltungsbeitrag zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit des
Rücktritts ist das Eingangsdatum der Erklärung bei dem Bildungshaus/der Akademie.
b) Der Teilnehmenden wird von den unter Ziffer VI. 2 genannten Verpflichtungen frei, wenn eine von ihm benannte geeignete
Ersatzperson an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Einzelheiten hierzu sind mit dem Bildungshaus/der Akademie
abzustimmen.
c) Bei Vorliegen wichtiger Gründe gewährt das Bildungshaus/die Akademie ein kostenloses Rücktrittsrecht. Wichtige Gründe
sind insbesondere:
Sterbefall, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmenden.
Der Teilnehmenden kann verpflichtet werden, die wichtigen Gründe seiner Absage zu belegen (z. B. durch Vorlage eines
ärztlichen Attestes oder schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers). Auf Wunsch hat der Teilnehmende auch weitere
gewünschte Auskünfte und Nachweise zu erbringen.
Der Nachweis über die Gründe, die zum Rücktritt geführt haben, ist unverzüglich schriftlich an das Bildungshaus/die Akademie
zu schicken.
3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, insbesondere im Falle eines Fernabsatzgeschäftes, bleibt unberührt. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grundbleibt ebenfalls unberührt.
VII. Absage von Veranstaltungen durch das Bildungshaus / die Akademie
Das Bildungshaus/die Akademie kann Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
 das Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
 der ersatzlose Ausfall von Referenten.
Das Bildungshaus/die Akademie informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmenden. Bereits
gezahlte Veranstaltungsbeiträge werden in voller Höhe erstattet.
VIII. Ausschluss von der Teilnahme
1. Das Bildungshaus/die Akademie kann den Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme ausschließen, soweit dieser die
Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Dies ist insbesondere der Fall wenn der Teilnehmenden
a) mit der Zahlung des Veranstaltungsbeitrages in Verzug geraten ist;
b) die Veranstaltung oder den Betriebsablauf erheblich stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung der
Veranstaltung zu befürchten sind;
c) erheblich oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.

2. Der Teilnehmenden hat in Falle eines Ausschlusses nach Ziffer VIII.1 den vollen Veranstaltungsbeitrag als Schadensersatz
zu erbringen, soweit der Teilnehmenden nicht nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer oder kein Schaden entstanden
ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bildungshauses/der Akademie bleiben hiervon unberührt.
IX. Haftung
Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen,
soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters, eines von dessen gesetzlichen
Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von
vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmenden regelmäßig vertrauen darf.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig
verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.
X. Widerrufsrecht für Verbraucher/-innen
Verbrauchern/-innen steht ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher/-in jede natürliche Person ist,
die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die
Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Erzbistum Paderborn (KdÖR)
vertreten durch den Generalvikar, Domplatz 3, 33098 Paderborn Tel: 05251 12 50 Fax: 05251 125 1470
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der
Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen
Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen
spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.