Eine Meldung ist nur noch Online möglich. Jede Pfarrei muss dafür einen eigenen Online-Zugang anlegen.
GEMA-Formular
Bei Konzerten, die geschütztes Repertoire enthalten (Urheber weniger als 70 Jahre tot), sind die Programme zusammen mit dem angehängten Formular bei der GEMA einzureichen. Seit Anfang 2024 wird dafür ein Rechnungsbeitrag fällig.