Die beigefügte Musterrechnung dient als Vorlage und enthält die wesentlichen Angaben. Sie kann genutzt werden oder als Orientierung dienen. Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, passen Sie die Rechnung bitte dahingehend an. Eine Umsatzsteuerbefreiung muss beim Finanzamt einmalig angemeldet werden.
Die Musterrechnung dient für Konzerte oder besondere Mitwirkungen (Solisten etc.) in Gottesdiensten oder bei Gastdozenten bei einer Fortbildung.
Hauptamtliche Kirchenmusiker von Funktionsstellen auf Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn (Leuchtturmmusiker, DKM) dürfen keine Rechnung an andere Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn stellen, da sonst eine Doppelbeschäftigung vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Musterrechnung für den gewöhnlichen Organistendienst nicht genutzt werden darf, da dieser als abhängige Beschäftigung gewertet wird und daher zwingend ein Arbeitsvertrag erforderlich ist. Chorleiterdienste sind weiterhin auch als Honorardienste gestattet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den zuständigen Gemeindeverband.
Weitere Informationen zur Abgrenzung der Tätigkeiten finden Sie hier