Leider konnte der VDD der Deutschen Bischofskonferenz rückwirkend ab dem 01.01.2024 keine Einigung über einen Vertrag mit der GEMA bezüglich Kirchenkonzerten und Gemeindefesten erzielen. Diese Veranstaltungen sind deshalb von den einzelnen Pfarreien online anzumelden und zu vergüten. Eine rechtzeitige und vollständige Meldung bei Konzerten mit urheberrechtlich geschützten Werken ist von den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern vorzunehmen. Insbesondere ist Vorsicht bei Gastkonzerten geboten, da die Letzthaftung und Vergütungspflicht die Pfarrei betrifft.
GEMA: seit dem 01.01.2024 besteht kein Pauschalvertrag für Kirchenkonzerte
