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Klangraum Kirche
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Antrag auf Förderung

Mit den folgenden Formularen können DKM oder Leuchtturmmusiker einen Antrag auf Förderung beim Fachbereich Kirchenmusik stellen. Auch DCV-Mitgliedschöre können eine Förderung beantragen.

Förderung für DKM und Leuchtturmmusiker(innen)

Förderpläne für das Folgejahr sind bis zum 31.12. formlos als Übersicht unter Auflistung der Beträge bei Frau Schonlau einzureichen.

Es ist zu beachten, dass die Stelleninhaber der vom Erzbistum Paderborn subventionierten Stellen (DKM, Leuchtturmstellen) nicht zusätzlich freiberuflich gefördert werden dürfen und generell von einer Förderung ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass mit den Fördermitteln keine benachbarten Leuchtturmmusiker oder DKM vergütet werden können. Wenn diese Regel übertreten wird, wird die Förderung ausgesetzt.

Die Anträge können online bei ursula.schonlau@erzbistum-paderborn.de eingereicht werden. Rückfragen an Frau Schonlau unter 05251-125-1654.

Antrag Förderung

Antrag Fortbildung

Richtlinien

Design des Erzbistums (Copyshop)

Designvorschläge und Logos (externe Seite)

Förderung für Chöre

Finanzielle Förderung durch den Fachbereich Kirchenmusik

 

Der Fachbereich stellt den Chören des Erzbistums Paderborn finanzielle Mittel für die Aufführung geistlicher Musik in Liturgie und Konzert zur Verfügung. Jeder Chor, der Mitglied im Diözesan-Cäcilienverband ist, kann einen Antrag stellen. Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

 

  1. Der Fachbereich Kirchenmusik beteiligt sich an den Kosten für Instrumentalisten und Gesangssolisten, soweit sie nicht durch andere Zuschüsse oder Einnahmen gedeckt sind.
  2. Je Veranstaltung können 50 % der verbleibenden Restkosten, höchstens jedoch 500,00 € im Jahr übernommen werden.
  3. Möchte ein Chor die Möglichkeit der finanziellen Förderung in Anspruch nehmen, so ist 8 Wochen vor Durchführung der geplanten Aufführung ein formloser Antrag per Mail an kirchenmusik@erzbistum-paderborn.de zu stellen.
  4. Der Leiter des Fachbereichs Kirchenmusik entscheidet über die Gewährung des Zuschusses. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  5. Der Zuschuss wird erst nach Vorlage von vollständigen Belegen und einer detaillierten Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben ausgezahlt. Bitte senden Sie diese eingescannt per Mail ebenfalls an die obenstehende Mailadresse oder per Post an den Fachbereich Kirchenmusik.