Förderung für DKM und Leuchtturmmusiker(innen)
Förderpläne für das Folgejahr sind bis zum 31.12. formlos als Übersicht unter Auflistung der Beträge bei Frau Schonlau einzureichen.
Es ist zu beachten, dass die Stelleninhaber der vom Erzbistum Paderborn subventionierten Stellen (DKM, Leuchtturmstellen) nicht zusätzlich freiberuflich gefördert werden dürfen und generell von einer Förderung ausgeschlossen sind. Das bedeutet, dass mit den Fördermitteln keine benachbarten Leuchtturmmusiker oder DKM vergütet werden können. Wenn diese Regel übertreten wird, wird die Förderung ausgesetzt.
Die Anträge können online bei ursula.schonlau@erzbistum-paderborn.de eingereicht werden. Rückfragen an Frau Schonlau unter 05251-125-1654.